. § 14 Abs. 1 TzBfG bis zum Wegfall des Ereignisses, zunächst längstens bis zum 01.07.2028 aufgrund Vertretung einer Mitarbeiterin wegen Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und anschließender Option der Elternzeit, zum 01.07.2026 eine pädagogische Fachkraft mit einer Ausbildung als in Teilzeit, 25 Stunden/Woche. Bereichernd: Ihre Perspektiven Als einer der größten Träger in der Sozialwirtschaft in Berlin bieten wir Fachkräften nicht nur breite Entwicklungschancen, sondern auch vielfältige Arbeitgeberleistungen: attraktive Vergütung nach Haustarifvertrag der Lebenshilfe gGmbH in Anlehnung an eine modifizierte SuE-Tabelle des TV-L (S 11b).
Elementare Bestandteile unserer Arbeit sind ein hoher Arbeitsweltbezug, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe. Unsere Fachkräfte stehen mit ihrer gesamten Persönlichkeit als Ansprechpartner*innen, Vorbilder, Struktur- und Impulsgeber*innen, Hilfesteller, Möglichmacher*innen und auch als verlässliche Konfliktpartner*innen zur Verfügung.